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Nutzungsbedingungen – WLAN „datWLAN“ für Nutzer und Gäste der Stellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) betreibt in mehreren Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt ein frei verfügbares WLAN unter dem Namen „datWLAN“. Technischer Dienstleister des Betriebs im Auftrag des MID ist die Dataport A.ö.R.

Das WLAN „datWLAN“ wird als neutrales und diskriminierungsfreies Netz betrieben. Die Kommunikation der Benutzerinnen und Benutzer im WLAN „datWLAN“ erfolgt frei von anlassloser Beobachtung und Aufzeichnung von Nutzungsdaten.

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales lässt die wesentlichen, funktionalitätsbildenden Systeme des WLANs „datWLAN“ vom IT-Dienstleister Dataport A.ö.R. betreiben.

Sie haben die Möglichkeit, unentgeltlich Zugang zum unverschlüsselten WLAN-Netz des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales unter dem Zugangsnamen (SSID) „datWLAN“ zu erhalten und darüber auf das Internet zuzugreifen. Für das WLAN-Netz „DatWLAN“ gelten die nachfolgenden Nutzungshinweise:

1. Gegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Verbindung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften die Nutzung des unverschlüsselten WLAN-Netzes „datWLAN“ zur Erlangung eines Zugangs zum Internet.

Das öffentliche WLAN „datWLAN“ ist nicht für die Nutzung bei Videokonferenzdiensten und VOIP-Diensten geeignet.

2. Zugangsgewährung

Der Zugang zum WLAN-Netz „datWLAN“ erfolgt über eine kabellose Übertragung von Daten zwischen dem WLAN-Netz „datWLAN“ und dem WLAN-fähigen Endgerät des Gastes. Der Zugang ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales zur dienstlichen Nutzung mit eigenen Endgeräten zulässig. Eine private Nutzung ist mit der Maßgabe zulässig, dass hiervon dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Der Zugang ist für jegliche rechtstreue Nutzung unter Beachtung dieser Hinweise freigegeben.

3. Unverschlüsselte Datenübertragung

Der zwischen dem WLAN-Netz „datWLAN“ und Ihrem Endgerät nach Herstellen einer Verbindung stattfindende Datenaustausch findet unverschlüsselt statt. Übertragene Daten können möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Gastes

a. Es obliegt Ihnen, ihr Endgeräte und die verwendeten Programme so zu konfigurieren und zu nutzen, dass die Datenübermittlung vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt ist.

b. Der Zugang zum WLAN-Netz „datWLAN“ darf nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise genutzt werden. Das umfasst insbesondere:

  • das sogenannte Spamming (unaufgeforderter Versand von Nachrichten bzw. Informationen an Dritte zu Werbezwecken),

  • den Versuch, Informationen oder Daten unbefugt abzurufen,

  • den unbefugten Zugriff auf andere im WLAN-Netz „DatWLAN“ angemeldete Endgeräte,

  • das unbefugte Eindringen in Datennetze oder einzelne IT-Systeme,

  • die Benutzung oder Ausführung von Einrichtungen und Anwendungen, die das WLAN-Netz „datWLAN“ verändern oder stören könnten (physikalische und logische Struktur der verwendeten Server oder des Netzes),

  • das Anbieten des drahtlosen Internetzugangs unter Nutzung des WLAN-Netzes „DatWLAN“ unter anderem Namen oder über eigene Zugangspunkte ohne Zulassung durch die Landesregierung,

  • die Übertragung von Schadcode (z.B. Computerviren oder „Trojanischen Pferden“) oder die Aufforderung zur Übersendung solcher Programme sowie

  • die Übertragung ausführbarer Routinen (wie etwa Spyware, Dialer oder Ähnliches), automatisch, versteckt und unbefugt auf Rechner anderer Internetnutzer

c. Sie dürfen über das WLAN-Netz „datWLAN“ keine Informationen nutzen und verbreiten, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Das sind beispielsweise Informationen, die

  • im Sinne von §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen oder sexuell anstößig sind,

  • dem nationalen oder internationalen Urheberrecht widersprechen,

  • im Sinne von § 184 StGB pornografisch sind,

  • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder

  • das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Sachsen-Anhalt schädigen können.

Ferner sind die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes zu befolgen.

d. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales und die beauftragten Personen sind von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die

  • auf einer rechtswidrigen Verwendung des Zugangs zum WLAN-Netz „datWLAN“ durch den Gast beruhen oder

  • mit der Billigung des Gastes über seinen Zugang zum WLAN-Netz „datWLAN“ erfolgen oder

  • die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ergeben, die infolge der Nutzung des WLAN-Netzes „datWLAN“ entstehen.

Für den Fall, dass Sie erkennen (oder bei Anwendung der zu erwartenden Sorgfalt erkennen müssten), dass ein derartiger Verstoß droht, müssen Sie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales unverzüglich informieren.

5. Entzug des Zugangs; Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales kann den Zugang zum WLAN-Netz „datWLAN“ jederzeit nach freiem Ermessen und ohne Vorankündigung sperren. Insbesondere kann dies auch aus betrieblichen Gründen oder bei Verstößen gegen die hier niedergelegten Nutzungsbedingungen erfolgen.

6. Verantwortung für die Inhalte

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales stellt Ihnen über den Zugang zum WLAN-Netz „datWLAN“ einen Internetzugang zur Verfügung. Die auf diesem Wege von Ihnen abgerufenen und gesendeten Inhalte werden seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales nicht überprüft, auch nicht in Bezug auf evtl. enthaltene schadensstiftende Software (bspw. Computerviren). Sie sind und bleiben für alle Inhalte, die Sie über das WLAN-Netz „datWLAN“ abrufen, einstellen oder die Sie darüber in irgendeiner Weise verbreiteten, gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales und gegenüber Dritten selbst verantwortlich.

7. Datenspeicherung

a. Aus technischen Gründen wird nur die Zuordnung einer IP-Adresse zu der MAC-Adresse Ihres Endgeräts 4 Stunden gespeichert. Die Zuordnung wird nicht protokolliert.

b. Eine weitergehende Speicherung und Auswertung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten erfolgen nur aufgrund einer rechtmäßigen, einzelfallbezogenen Anordnung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

c. Als Daten verarbeitende Stelle entsprechend dem Datenschutzrecht Sachsen-Anhalt handelt die Dataport A.ö.R. im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

8. Haftungsbeschränkung

a. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales haftet nicht für Schäden an Ihrem Endgerät und an Ihren Daten; das gilt auch für dadurch hervorgerufene Folgeschäden. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales haftet jedoch unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; ebenso für den Fall einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet das Ministerium für Infrastruktur und Digitales nur, wenn es eine wesentliche Pflicht verletzt hat.

b. Für Schäden, die durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere durch Ausfall von Kommunikationsnetzen, Streik und Aussperrung oder behördliche Anordnungen, haftet das Ministerium für Infrastruktur und Digitales nicht; Gleiches gilt für Schäden, die Sie durch, dem Einzelfall angemessene, rechtzeitige Datensicherung hätten verhindern können.

c. Eine Haftung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales wegen Arglist bleibt unberührt.

d. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die vom Ministerium beauftragten Personen.