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Straßengüterverkehr

Mit einem dichten Straßennetz, einer geringen Staudichte und stabilen Brücken bietet das Land Sachsen-Anhalt optimale Voraussetzungen für ein effizientes Logistikmanagement.

Zwei Lastkraftwagen, ein schwarzer Scania mit einem zylindrischen Tank und ein roter Mercedes mit einem weißen Auflieger, fahren nebeneinander auf einer mehrspurigen Autobahn. Im Hintergrund sind weitere Fahrzeuge zu sehen.

LKWs auf der Autobahn

Straßennetz des überörtlichen Verkehrs

Das Straßennetz des überörtlichen Verkehrs in Sachsen-Anhalt umfasst knapp 11.000 Kilometer. Davon entfallen 507 Kilometer auf Bundesautobahnen, 2.046 Kilometer auf Bundes-, 4.048 Kilometer auf Landes- und 4.339 Kilometer auf Kreisstraßen (Stand: 01.01.2021).

Entwicklung des Straßengüterverkehrs

Die langfristige Verkehrsentwicklung stellt unverändert große Anforderungen an die Straßeninfrastruktur. So erwarten alle vorliegenden Prognosen für Deutschland in den nächsten Jahren generell einen fortgesetzten Wachstumstrend im Straßengüterverkehr, sowohl im Transportaufkommen als auch in den Transportweiten. Deutschland wird durch seine zentrale Lage und seinen Status als Flächenland für den Transitverkehr noch mehr Bedeutung erlangen. Sachsen-Anhalt trägt dieser Entwicklung durch eine Reihe von Straßenbauprojekten Rechnung.

Ansprechpartner und Antragsstellung für Großraum- und Schwertransporte

Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Schwer- und Großraumtransporte in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt - Referat Verkehrswesen. Zur Antragsgenehmigung greift die Behörde auf VERMAGS, dem bundeseinheitlichen, online-basierten Verfahrensmanagement für Großraum und Schwertransporte zurück.

Das VEMAGS-Onlineportal bildet alle Schritte von der Antragstellung bis zum Bescheid transparent in Echtzeit elektronisch über eine zentrale Datenbank ab.

Zum VEMAGS-Onlineportal

Zum Landesverwaltungsamt - Referat Verkehrswesen

Effizienter Transportieren – Regeln zur Kabotage

Zur Verhinderung von Leerfahrten und zur Reduzierung von CO2-Emissionen darf ein ausländisches Transportunternehmen innerhalb eines anderen EU-Landes, in dem es weder Sitz noch Niederlassung hat, bis zu drei Beförderungen durchführen. Kabotage ist eine Regelung für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie greift beispielsweise dann, wenn ein französisches Transportunternehmen Güter von München nach Köln befördert. Generell dürfen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach vollständiger Entladung der Güter bis zu drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden. Die Kabotagebeförderungen können entweder nur in einem Mitgliedstaat oder auch in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden.