Informationen für Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen.
Damit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt verpflichtet, spätestens ab dem 18. April 2020 E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen.
Vorstellung der E-Rechnungsplattform und Hinweise zur Nutzung
Hinweise
Um Rechnungen über das E-Rechnungsportal zu erhalten, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Checkliste
für Kommunen
für übrige öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land
Bitte senden Sie die Checkliste an die Leitstelle E-Rechnung: leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de
Mit dem Rückversand der Checkliste erkennen Sie die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen an.
Die Nutzung des E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Land bleibt kostenfrei.
Wir haben für Sie in der Databox denkostenlosen XML-Viewerund denLeitweg-ID-Rechner zur Verfügung gestellt.
Bitte teilen Sie Ihren Kunden und Lieferanten nach Erhalt Ihre gültige Leitweg-ID für den künftigen Zahlungsverkehr mit.
Downloads
- Präsentation - Nutzung E-Rechnung durch öffentliche Stellen (nicht barrierefrei)PDF · 519 KB
- Präsentation - rechtliche und administrative Rahmenbedingungen (nicht barrierefrei)PDF · 1.1 MB
- Nutzungsbedingungen E-Rechnungsportal (nicht barrierefrei)PDF · 165 KB
- Checkliste Kommunen (nicht barrierefrei)PDF · 130 KB
- Checkliste öffentlich-rechtliche Körperschaften (nicht barrierefrei)PDF · 133 KB
Support
Für weitere Fragen steht Ihnen folgender Kontakt zur Verfügung:
leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de
Für technische Fragen steht der Dataport-Support zur Verfügung:
dataporthilfee-rechnung@dataport.de