Rechtsgrundlagen
E-Government-Gesetz
DasE-Government-Gesetz regelt die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Es ist ein Bundesgesetz und gilt unmittelbar für die Ausführung von Bundesrecht.
E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt
Das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt bildet im Land die Grundlage für das elektronische Verwaltungshandeln sowie die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Gesetz berücksichtigt dabei bereits bestehende Regelungen auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung und schließt verbleibende Regelungslücken. Es regelt:
Die Ausweitung des Geltungsbereichs des E-Government-Gesetzes in Bezug auf die Anwendung von Landesrecht.
Vorgaben für elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
Vorgaben für die elektronische Kommunikation und elektronische Beteiligungsverfahren.
Vorgaben für die Erbringung elektronischer Verwaltungsleistungen nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes: Anforderungen an Portale, Nutzerkonten und Datenschutz.
Die verwaltungsträgerübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Mit dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes sind neue elektronische Zugangsmöglichkeiten geschaffen worden. Ferner ist das Gesetz an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des Onlinezugangsgesetzes angepasst worden.
Verordnungen auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt
Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung folgende Verordnungen beschlossen:
Elektronische Aktenverordnung Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung trifft für Landesbehörden und Einrichtungen des Landes ergänzende Regelungen zur elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
Portalverordnung Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung regelt den technischen Betrieb und die Nutzung des Landesportals Sachsen-Anhalt als Verwaltungsportal im Sinne des Onlinezugangsgesetzes.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)
Das OZG enthält die Verpflichtung, alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund zu verknüpfen.