Lohnsteuerhilfevereine und Geldwäschegesetz
Geldwäsche - Was ist das?
Geldwäsche – das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe. Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann.
Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschaftsakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken.
Lohnsteuerhilfevereine und Geldwäsche
Seit dem 1. Januar 2020 gehören Lohnsteuerhilfevereine nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG zum Kreis der Verpflichteten nach dem GwG. Die in Sachsen-Anhalt tätigen Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen unterliegen dabei einer behördlichen Aufsicht, die gemäß § 50 Nr. 7a GwG i. V. m. § 27 Steuerberatungsgesetz (StBerG) beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt liegt.
Mehr Informationen:
Annahme von Hinweisen nach dem Geldwäschegesetz durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Vordrucke
Hier gelangen Sie zu den Vordrucken für die Lohnsteuerhilfevereine.