Gemeinsame Regelungen für Bedienstete
Bedienstete im Sinne dieser Seite sind Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte.
Teilhabeerlass
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen umfassend geregelt. Der Teilhabeerlass konkretisiert diese und stellt als Arbeits- und Informationsgrundlage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine zusätzliche Handlungshilfe dar, welche ein gleichmäßiges Verwaltungsverfahren sowie eine Gleichbehandlung aller Betroffenen in allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung gewährleistet.
Weiterführende Links:
Informationsschreiben an die Dienststellen (PDF-Dokument)